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Regeste

Art. 554 und 937 OR, 59 Abs. 1 HRegV.
Schrittweise Bereinigung des Handelsregister-Eintrages einer Kollektivgesellschaft bei Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod und Streit über die Nachfolgerechte.

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Referenzen

Artikel: Art. 554 und 937 OR