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Regeste

Art. 70 und 251 Ziff. 2 StGB; Bestimmung der Verjährungsfrist beim leichten Fall.
Für die Berechnung der Verfolgungsverjährung ist von der Strafdrohung des Grundtatbestands auszugehen (E. 2; Bestätigung der Rechtsprechung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 70 und 251 Ziff. 2 StGB

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