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Regeste

Art. 71 Abs. 1 ZPO; Art. 125 lit. c und b ZPO; einfache Streitgenossenschaft; Vereinigung und Trennung mehrerer Klagen.
Sachzusammenhang bei der einfachen Streitgenossenschaft: Begriff der gleichartigen Tatsachen oder Rechtsgründe (E. 2.1).
Vereinigung selbständig eingereichter Klagen und Trennung gemeinsam eingereichter Klagen (E. 2.1); Anwendung im konkreten Fall (E. 2.2 und 2.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 71 Abs. 1 ZPO, Art. 125 lit. c und b ZPO