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Regeste

Art. 2 und 6 Abs. 1 UVAL; Art. 22a Abs. 4 und Art. 24 Abs. 3 AVIG; Art. 1a Abs. 1 und 2 UVG; Art. 1 und 1a Abs. 1 UVV: Zuständiger Unfallversicherer.
Für Unfälle, welche sich bei der Arbeit im Betrieb ereignen, ist der Unfallversicherer der Unternehmung und nicht die SUVA zuständig, wenn ein Arbeitsloser auf eigene Initiative in einem Unternehmen einen Einsatz leistet, um Leistungsbereitschaft, Eignung und Arbeitsfähigkeit im Hinblick auf eine Festanstellung zu testen, und Lohn weder vereinbart ist noch bezahlt wird (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 2 und 6 Abs. 1 UVAL, Art. 22a Abs. 4 und Art. 24 Abs. 3 AVIG, Art. 1a Abs. 1 und 2 UVG, Art. 1 und 1a Abs. 1 UVV