Regeste
Art. 13 und Art. 42 der EVK-Statuten; Übertritt von der Einlegerkasse zur Versicherungskasse; Berechnung der Einkaufssumme.
Die Einkaufssumme ist aufgrund des beim Eintritt in die Einlegerkasse versicherbaren Jahresverdienstes und nicht aufgrund des beim Übertritt in die Versicherung versicherbaren Gehalts zu berechnen.
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