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Regeste

Schadenersatz bei Körperverletzung. Art. 46 Abs. 1 OR.
1. Die Entschädigung wegen Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens setzt einen wirtschaftlichen Nachteil für den Verletzten voraus (Erw. 3).
2. Welche Verdienstverhältnisse sind bei der Berechnung der künftigen Erwerbseinbusse massgebend? (Erw. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 46 Abs. 1 OR