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Regeste

Art. 23 Abs. 1 AVIG: Versicherter Verdienst.
Der versicherte Verdienst umfasst Gratifikationen ohne Rücksicht auf ihre Klagbarkeit, weshalb sich Rz. 140 des Kreisschreibens des BIGA über die Arbeitslosenentschädigung (KS-ALE; in der ab 1. Januar 1992 gültigen Fassung) insofern als rechtswidrig erweist.

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Artikel: Art. 23 Abs. 1 AVIG