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Regeste

Art. 67 und 68 KUVG, Art. 3 der VO über Berufskrankheiten.
Wann können Sonnenstich, Sonnenbrand und Hitzschlag als Berufskrankheit, wann als Unfall qualifiziert werden?

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Referenzen

Artikel: Art. 67 und 68 KUVG