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Regeste

§ 71 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes des Kantons Zürich vom 24. Mai 1959 (VRG) in der seit 1. Januar 2011 geltenden Fassung in Verbindung mit Art. 404 ZPO.
Ausführungen zur Frage der Rechtshängigkeit eines Verwaltungsverfahrens (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 404 ZPO