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Regeste

Art. 45 IVG und 39bis IVV.
Berechnung der Überentschädigung, wenn ein SUVA-Rentner gleichzeitig Bezüger einer Ehepaar-Rente der Invalidenversicherung ist, und im Falle einer SUVA-Rentnerin, deren Ehemann eine Ehepaar-Rente der Invalidenversicherung bezieht.
Bemerkung de lege ferenda.

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Referenzen

Artikel: Art. 45 IVG