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Regeste

Art. 4 BV. Grundstückgewinnsteuer. Wirtschaftliche Betrachtungsweise.
Es ist willkürlich, bei der Bestimmung des Zeitpunktes der Gewinnrealisierung zwar anzunehmen, jemand habe die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ein Gebäude, nicht aber über den dazu gehörenden Boden.

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Artikel: Art. 4 BV