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Regeste

Art. 19a Ziff. 2 BetmG; Begriff des leichten Falles.
Die Annahme eines leichten Falles ist ausgeschlossen, wenn jemand regelmässig Haschisch konsumiert und nicht die Absicht hat, sein Verhalten zu ändern (E. 2a).
Der Konsum von Haschisch lässt nicht automatisch auf einen leichten Fall schliessen (E. 2b).
Art. 28 Abs. 1 BetmG, Art. 63 StGB; Strafverfolgung durch die Kantone, Strafzumessung, Grundsatz der Gleichbehandlung.
Die Strafverfolgung der Betäubungsmitteldelikte durch die Kantone bringt es mit sich, dass sich unterschiedliche kantonale Praxen entwickeln können. Insbesondere bei der Strafzumessung sind die richterlichen Behörden eines Kantons nicht an die Praxis anderer Kantone gebunden. Interkantonal kommt dem Grundsatz der Gleichbehandlung nur begrenzte Bedeutung zu. Das Legalitätsprinzip geht dem Grundsatz der Gleichbehandlung vor (E. 2c).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19a Ziff. 2 BetmG, Art. 28 Abs. 1 BetmG, Art. 63 StGB

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