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Regeste

Art. 38bis Abs. 1 (sowohl in der bis Ende 2002 gültig gewesenen als auch in der seit 1. Januar 2003 geltenden Fassung), Abs. 2 und Abs. 3 IVG; Art. 33bis IVV in Verbindung mit Art. 54bis Abs. 1 bis 4 AHVV; Art. 33bis Abs. 2 IVV (in der vom 1. Januar 1988 bis Ende 1996 gültig gewesenen Fassung): Kürzung von Kinderrenten wegen Überversicherung.
Bei einem Anspruch auf Viertels-, halbe oder Dreiviertels-Kinderrenten wird der für die entsprechende ganze Invalidenrente massgebende Kürzungsgrenzwert mit dem Faktor 0.25, 0.5 oder 0.75 vervielfacht. Schliessung diesbezüglicher (echter) Verordnungs- und Gesetzeslücken durch das Gericht im Sinne einer früheren, versehentlich aufgehobenen Verordnungsbestimmung. (Erw. 1-4)

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 33bis IVV, Art. 33bis Abs. 2 IVV