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Regeste a

Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG; Art. 17 Abs. 1 ELV; Art. 149 Abs. 1 SchKG; Bewertung des anrechenbaren Vermögens.
Verallgemeinerung und Präzisierung der Rechtsprechung zu den Voraussetzungen, unter denen bei der Bestimmung des Reinvermögens Schulden - i.c. solche, für die ein Pfändungsverlustschein ausgestellt wurde - vom rohen Vermögen abzuziehen sind (E. 3).

Regeste b

Art. 10 Abs. 3 lit. b ELG; Gebäudeunterhaltskosten.
Der Abzug von Gebäudeunterhaltskosten setzt einen mindestens so hohen Liegenschaftsertrag voraus (E. 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG, Art. 17 Abs. 1 ELV, Art. 149 Abs. 1 SchKG, Art. 10 Abs. 3 lit. b ELG