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Regeste

Art. 272 Abs. 2 BStP, Art. 32 Abs. 1 OG; Beschwerdebegründungsfrist.
Wird die schriftliche Ausfertigung des angefochtenen Entscheids am Samstag bei der Post abgeholt, so gilt als erster Tag der Frist der Sonntag.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 272 Abs. 2 BStP, Art. 32 Abs. 1 OG