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Regeste

Art. 1 Abs. 3 FPolV, Garten- und Parkanlage.
Ob eine Garten- oder Parkanlage vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse zu beurteilen (E. 3, 4). (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BGE 105 Ib 209).
Art. 159 f. OG, Parteientschädigung.
Voraussetzungen, unter denen einer nicht durch einen Anwalt vertretenen Partei ausnahmsweise eine Entschädigung für Auslagen und Umtriebe zusteht (E. 6b).

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Referenzen

BGE: 105 IB 209

Artikel: Art. 1 Abs. 3 FPolV