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Regeste

Art. 17 Abs. 2 AVIG, Art. 27 Abs. 1 AVIV.
Art. 27 Abs. 1 AVIV ist gesetz- und verfassungswidrig.
Der Anspruch auf kontrollfreie Tage ist nicht aufgrund bezogener Taggelder, sondern aufgrund einer zeitmässigen Berechnung, nach Massgabe der Tage zurückgelegter Arbeitslosigkeit, zu bestimmen.

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Referenzen

Artikel: Art. 27 Abs. 1 AVIV, Art. 17 Abs. 2 AVIG