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Regeste

Vorübergehende Benützung des Nachbargrundstücks im Zusammenhang mit Bauarbeiten.
Das in § 115 des zürcherischen Baugesetzes vom 23. April 1893 verankerte Recht zu vorübergehender Benützung des Nachbargrundstücks ist nur soweit gewährleistet, als sich diese in den Schranken des Art. 695 ZGB hält.

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Referenzen

Artikel: Art. 695 ZGB