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Regeste

Art. 8 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit Art. 17 AVIG und Art. 18 ff. AVIV, insbesondere Art. 19 Abs. 4 AVIV (in den bis 31. Dezember 1995 resp. 1996 gültig gewesenen Fassungen); Art. 4 Abs. 1 BV.
Nichtbefolgung der Kontrollvorschriften während eines vom Versicherten eingeleiteten Beschwerdeverfahrens nach aus andern Gründen erfolgter Ablehnung der Taggeldbezugsberechtigung.
Berufung auf den öffentlichrechtlichen Vertrauensschutz.
Auslegung der Informationspflichten im Lichte von Treu und Glauben.
Nachträgliche Befreiung von der Kontrollpflicht aufgrund besonderer Verhältnisse, z.B. mit Blick auf im Anspruchszeitraum in Betracht gefallene Präventivmassnahmen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 17 AVIG, Art. 18 ff. AVIV, Art. 19 Abs. 4 AVIV, Art. 4 Abs. 1 BV