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Regeste

Art. 29 Abs. 2 BV; Verweigerung einer Einbürgerung ohne Begründung.
Anforderungen an die Begründung von negativen Einbürgerungsentscheiden (E. 3.1).
Würdigung der Diskussionsvoten an einer Gemeindeversammlung vor dem Hintergrund der Begründungserfordernisse; die vom Antrag des Gemeinderates abweichende Verweigerung der Einbürgerung ist nicht hinreichend begründet und hält vor der Verfassung nicht stand (E. 3.3).

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Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 2 BV