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Regeste

Art. 24 Abs. 2 aRPG, Art. 24a und 24c RPG, Art. 52 Abs. 2 RPV; Zweckänderung eines Kiosks/Buvette in ein Restaurant ausserhalb der Bauzone; Gebäudeteile ohne Baubewilligung.
Anwendung von neuem Raumplanungsrecht auf ein noch nicht rechtskräftig beurteiltes Baugesuch (E. 2).
Zusammenfassung der Rechtsprechung zur teilweisen Änderung gemäss Art. 24 Abs. 2 aRPG (E. 3a). Art. 24c RPG, der den Begriff der teilweisen Änderung im Sinne von Art. 24 Abs. 2 aRPG enthält (E. 3b), lässt keinen Raum für zusätzliche einschränkende kantonalrechtliche Bewilligungsanforderungen (E. 3d).
Entstehungsgeschichte und Bedeutung von Art. 24a RPG, der die Bewilligung einer Zweckänderung ohne bauliche Massnahmen regelt (E. 4b und c).
Die Zulässigkeit nicht bewilligter Gebäudeteile ist in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren bzw. in einem Verfahren zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu beurteilen (E. 5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 24a und 24c RPG, Art. 52 Abs. 2 RPV, Art. 24a RPG