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Regeste

Art. 16 ATSG; unterdurchschnittliches Valideneinkommen; Überstunden.
Bei der Prüfung der Unterdurchschnittlichkeit des tatsächlich erzielten Valideneinkommens ist von dem Lohn auszugehen, den der vollzeitlich tätige Versicherte innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit erzielte, und das Entgelt für Überstundenarbeit ist nicht einzubeziehen (E. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 16 ATSG