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Regeste

Art. 31 BV. Gewerbepolizeiliche Anforderungen an das medizinische Hilfspersonal (Chiropraktik).
Unzulässigkeit des Erfordernisses des einjährigen Wohnsitzes des Bewerbers im Kanton vor Erteilung der Bewilligung; Zulässigkeit desjenigen eines Maturitätsexamens; Anforderungen an die Prüfung.

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Referenzen

Artikel: Art. 31 BV