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Regeste

Herabsetzung oder Erlass von Beiträgen (Art. 11 AHVG). Zeitlich massgebender Sachverhalt und Berücksichtigung neuer Tatsachen im Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht (Präzisierung der Rechtsprechung).

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Referenzen

Artikel: Art. 11 AHVG