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Regeste

Art. 52 AHVG und Art. 82 AHVV.
- Durch die Nichtbezahlung und die Verwirkung paritätischer Beiträge der Ausgleichskasse entstandener Schaden. In casu Haftung des Arbeitgebers bejaht.
- Beginn der ein- und der fünfjährigen Verwirkungsfrist (Hinweis auf die Rechtsprechung).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 52 AHVG, Art. 82 AHVV

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