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Regeste

Art. 122 Abs. 1 BStP.
1. Rechtsanspruch des ungerechtfertigterweise in Untersuchung Gezogenen auf Entschädigung für erlittene Nachteile; Verursachungshaftung des Staates (Erw. 2 lit. a).
2. Voraussetzungen für die Zusprechung von Schadenersatz (Erw. 2 lit. b-d).
3. Anspruch auf Genugtuung bei Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Erw. 6)?

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Artikel: Art. 122 Abs. 1 BStP