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Regeste

Art. 20 Abs. 3 und Art. 23 Abs. 4 AHVV.
- Persönliche Beitragspflicht des als Treuhänder an einer Kollektivgesellschaft beteiligten Versicherten.
- Wer beitragspflichtig ist, bestimmt sich nicht nach steuerrechtlichen Kriterien.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 20 Abs. 3 und Art. 23 Abs. 4 AHVV