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Regeste

Art. 16, Art. 22 Abs. 1, Art. 24 Abs. 2 und 2bis, Art. 25bis IVG: Taggeldanspruch während erstmaliger beruflicher Ausbildung.
- Die Besitzstandsgarantie des Art. 25bis IVG kommt auch in Fällen erstmaliger beruflicher Ausbildung zur Anwendung, in welchen der oder die Versicherte (lediglich) Anspruch auf ein "kleines Taggeld" hat.
- Rz 2046 der Wegleitung des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Berechnung und Auszahlung der Taggelder sowie ihre beitragsrechtliche Erfassung (WTG) ist gesetzmässig.

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Referenzen

Artikel: Art. 25bis IVG