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Regeste

Art. 8 ff., Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG.
Ein Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung kann keine Arbeitslosenentschädigung beanspruchen, wenn ihm die Aktiengesellschaft zwar gekündigt hat, er aber nach wie vor als Alleinaktionär und einziger Verwaltungsrat der Gesellschaft amtet.

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Artikel: Art. 8 ff., Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG