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Regeste

Art. 24 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG; Art. 22 und 25 ELV; rückwirkende Zahlung von Ergänzungsleistungen.
Die Rechtsprechung gemäss BGE 122 V 19, wonach die rückwirkende Zahlung von Ergänzungsleistungen im Fall einer Neuberechnung der Ergänzungsleistungen (im Rahmen einer Rückforderung) ausgeschlossen ist, kann unter der Herrschaft von Art. 24 Abs. 1 ATSG nicht aufrechterhalten werden (E. 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

BGE: 122 V 19

Artikel: Art. 24 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG, Art. 22 und 25 ELV

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