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Regeste

Art. 21 Abs. 1, Art. 50 und 52 VwVG; Eintreten auf eine per Fax eingereichte Beschwerde.
Formerfordernisse, welchen die Beschwerdeschrift genügen muss (E. 2).
Bedeutung der Unterschrift bei der Einreichung einer Beschwerde (E. 3).
Eine Beschwerde kann nicht gültig per Fax erhoben werden (E. 4).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 50 und 52 VwVG

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