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Regeste

Stiftungen; Aufsicht.
1. Zweistufige Aufsicht: kann die Einhaltung des Instanzenzuges auch ausserhalb eines Beschwerdeverfahrens gegen eine Verfügung der Stiftungsorgane verlangt werden? (E. 1.)
2. Das Aufsichtsrecht gestattet der kantonalen Behörde, sich über die Verwaltung und den Zweck einer Stiftung auszusprechen (E. 2).
3. Begriff der kirchlichen Stiftung (E. 3a). Im vorliegenden Fall kein kirchlicher Charakter der Stiftung (E. 3b).