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Regeste

Art. 88 OG, Legitimation von Eigentümern benachbarter Liegenschaften zur Anfechtung von Nutzungsplänen.
Die Beschwerdeführerin macht keine Verletzung von irgendwelchen Normen geltend, die auch ihrem Schutze dienen und die mit der Festlegung der angefochtenen Zone nicht mehr oder nur noch in geänderter Form gelten würden. Im Hinblick auf die erhobenen Rügen kann daher auf die Beschwerde nicht eingetreten werden.

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Referenzen

Artikel: Art. 88 OG