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Regeste a

Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts.
Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).

Regeste b

Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB; Widerrechtlichkeit.
Die Konkurs- und Betreibungsdelikte von Art. 163 ff. StGB sind keine Schutznormen im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR (E. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 41 Abs. 1 OR, Art. 163 ff. StGB, Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG

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