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Regeste

Art. 52 AHVG, Art. 573 Abs. 1 ZGB, Art. 207 SchKG.
- Eine Schadenersatzforderung gemäss Art. 52 AHVG geht auf die Erben über, welche die Erbschaft angenommen haben. Bei Ausschlagung der Erbschaft mit nachfolgendem Liquidationsverfahren durch das Konkursamt fällt die Forderung in die Konkursmasse der ausgeschlagenen Erbschaft (E. 3c).
- Beim Verfahren um Haftung des Arbeitgebers gemäss Art. 52 AHVG handelt es sich um einen Zivilprozess im Sinne von Art. 207 SchKG (E. 4b).

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Referenzen

Artikel: Art. 52 AHVG, Art. 207 SchKG, Art. 573 Abs. 1 ZGB