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Regeste

Warenumsatzsteuer: Handelt ein Warenempfänger als Vertreter eines Dritten, so ist dieser Dritte (und nicht der Vertreter) lediglich dann Abnehmer im warenumsatzsteuerrechtlichen Sinne, wenn sein Name dem Lieferer zu der Zeit bekannt war, da dieser dem Vertreter die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Ware verschaffte.