Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite Drucken
Grössere Schrift
 

Regeste

Bundesgesetz über den Zivilschutz, Beitrag des Bundes an die Kosten einer Zivilschutzanlage, Widerruf einer Verfügung.
Das Bundesamt für Zivilschutz darf auf eine formell rechtskräftige Verfügung, mit der es einer Gemeinde einen Bundesbeitrag zugesichert hat, in der Regel zurückkommen, wenn es findet, dass es darin die beitragsberechtigten Kosten zu hoch festgesetzt hat.

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Navigation

Neue Suche