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Regeste

Beschränkte Fahrerlaubnis für Epileptiker; Art. 8 Abs. 3 VZV.
1. Voraussetzungen für die Zulassung eines Epileptikers zum Strassenverkehr (E. 1b).
2. Anforderungen an das ärztliche Eignungsgutachten gemäss Art. 8 Abs. 3 VZV (E. 2c). Überprüfung des Gutachtens in casu (E. 2e). Berücksichtigung privater Interessen (E. 2f).
3. Zulässigkeit räumlicher Begrenzungen der Fahrerlaubnis; Art. 26 VZV (E. 3).
4. Die Auflagen müssen im Dispositiv der Zulassungsverfügung aufgeführt werden (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 3 VZV, Art. 26 VZV