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Regeste

Zustellung einer Schätzungsurkunde (Art. 34 und Art. 64 ff. SchKG).
Die Schätzungsurkunde ist den am Betreibungsverfahren Beteiligten als Mitteilung und nicht als Betreibungsurkunde zuzustellen.

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 34 und Art. 64 ff. SchKG