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Regeste

Wahl des Vornamens (Art. 301 Abs. 4 ZGB, Art. 69 Abs. 2 ZStV).
Es ist nicht zulässig, einem Mädchen den Vornamen "Amel" zu geben, denn dieser Vorname lässt das Geschlecht des Kindes nicht eindeutig erkennen.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 301 Abs. 4 ZGB, Art. 69 Abs. 2 ZStV