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Regeste

Art. 12 Abs. 6 KUVG, Art. 4 und 6 Vo VIII, Art. 6 Vf 10: Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln.
- Massgebende Kriterien hinsichtlich des Erfordernisses der Wirtschaftlichkeit sowie Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes und der Mitwirkungspflichten der Parteien in einem Preissenkungsverfahren (Erw. 2b).
- Bedeutung von Art und Menge des in einem Arzneimittel enthaltenen Wirkstoffes bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäss Art. 6 Vf 10 (Erw. 3a).
- Im Rahmen von Art. 6 Abs. 2 lit. b Vf 10 bestimmen sich die Kosten eines Arzneimittels in der Regel aufgrund der im Packungsprospekt bzw. im Codex Galenica angegebenen Dosierungsvorschriften (Erw. 3b).
- Beim Kostenvergleich gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. b Vf 10 sind auch die Verabreichungskosten von Arzneimitteln zu berücksichtigen, wenn diesbezüglich erhebliche Unterschiede zwischen den Vergleichspräparaten bestehen (Erw. 3c).

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Referenzen

Artikel: Art. 12 Abs. 6 KUVG