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Regeste

Art. 16 Abs. 3 lit. b SVG und Art. 17 Abs. 1 lit. b SVG, Art. 33 Abs. 2 VZV; Entzug des Führerausweises; Massnahmeempfindlichkeit infolge beruflicher Angewiesenheit.
Bei der Beurteilung der beruflichen Notwendigkeit, ein Motorfahrzeug zu führen, ist dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen und deshalb zu berücksichtigen, in welchem Masse der Fahrzeugführer infolge beruflicher Notwendigkeit stärker als der normale Fahrer vom Entzug betroffen ist. Im übrigen ist die Frage, ob die berufliche Notwendigkeit eine Herabsetzung der "Einsatzmassnahme" rechtfertigt, bei der Gesamtbeurteilung aller für die Dauer des Entzuges wesentlichen Merkmale zu prüfen (E. 2c).

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Referenzen

Artikel: Art. 16 Abs. 3 lit. b SVG, Art. 17 Abs. 1 lit. b SVG, Art. 33 Abs. 2 VZV