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Regeste

Art. 28 Abs. 1 und Art. 141 Abs. 4 StGB; Strafantrag bei Unterschlagung.
Derjenige, welchem der Besitz der Urkunde eines auf seinen Namen lautenden Checks nicht übertragen wird, ist nicht zur Stellung des Strafantrages wegen Unterschlagung berechtigt.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 28 Abs. 1 und Art. 141 Abs. 4 StGB