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Regeste

Art. 268 Ziff. 1 BStP, Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB; Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Anordnung einer förmlichen Mahnung.
Die Anordnung einer förmlichen Mahnung gemäss Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB kann mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden (E. 1a).
Wer von einer solchen Mahnung betroffen ist, hat ein rechtlich geschütztes Interesse, sie mit Nichtigkeitsbeschwerde anzufechten (E. 1b).

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Referenzen

Artikel: Art. 41 Ziff. 3 Abs. 1 StGB, Art. 268 Ziff. 1 BStP