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Regeste

Art. 268 Abs. 2 BStP. Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein vom Präsidenten eines bernischen Amtsgerichtes gefälltes Urteil, wenn die darin ausgefällte Busse Fr. 100.-- nicht übersteigt (Erw. 1).
Art. 15 lit. a HRG. Nach dieser Bestimmung kann nicht bestraft werden, wer durch einen Grossreisenden Bestellungen aufsuchen lässt (Erw. 2 und 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 268 Abs. 2 BStP, Art. 15 lit. a HRG