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Regeste

1. Art. 333 Abs. 1 StGB, Art. 1 und 7 VStrR, Art. 56 Abs. 1 LMG.
Im Gebiet der Lebensmittelgesetzgebung ist die juristische Person nicht straffähig (Erw. 1).
2. Art. 8, 15 Abs. 1, 409 Abs. 3 LMV.
Das Anbringen einer wahren Herkunftsbezeichnung "du Valais" auf der Etikette einer Williamsbranntwein-Flasche allein verletzt diese Bestimmungen nicht, sofern die Herkunftsbezeichnung nicht durch falsche Verwendung des Herkunftslabels oder sonstwie vortäuscht, der Branntwein habe die Echtheits- und Qualitätskontrolle gemäss Walliser Staatsratsbeschluss vom 30. April 1969 betreffend Branntwein aus Williamsbirnen bestanden (Erw. 3).

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Referenzen

Artikel: Art. 333 Abs. 1 StGB, Art. 1 und 7 VStrR, Art. 56 Abs. 1 LMG