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Regeste

Wehrsteuer; Abzug für Kinder (Art. 25 Abs. 1 lit. b WStB).
Der Steuerpflichtige kann den Abzug von Fr. 1000 für sein über 18 Jahre altes Kind, das sich in der Berufslehre befindet, dann beanspruchen, wenn er für dessen Unterhalt mindestens diesen Betrag im Jahr aufzuwenden hat.