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Regeste

Invaliditätsschätzung bei einer Frau, die bis zur Heirat trotz Gesundheitsschädigung voll erwerbsfähig war, seither aber wegen des (unveränderten) Gesundheitsschadens nur noch den ehelichen Haushalt zu besorgen vermag (Art. 5 Abs. 1 und 28 IVG).

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Referenzen

Artikel: Art. 5 Abs. 1 und 28 IVG