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Regeste

Art. 23 Abs. 1 AVIG; Art. 37 Abs. 3ter AVIV.
- Bemessungszeitraum für den versicherten Verdienst für eine neue Leistungsrahmenfrist.
- Frage offen gelassen, ob Art. 37 Abs. 3ter (erster Satz) AVIV lediglich anwendbar ist, wenn die neue Rahmenfrist für den Leistungsbezug unmittelbar auf die abgelaufene Rahmenfrist folgt.
Art. 11 und 15 AVIG; Art. 18 Abs. 1 AVIG (in der bis 31. Dezember 1995 gültig gewesenen Fassung); Art. 23 Abs. 1 AVIG und Art. 37 AVIV. Zur Bemessung des Entschädigungsanspruchs bei bloss teilweise anrechenbarem Arbeitsausfall und schwankendem Beschäftigungsgrad innerhalb des Bemessungszeitraumes.

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

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