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Regeste

Schätzung von Faustpfändern im Pfandverwertungsverfahren.
Bedeutung der Schätzung im Pfandverwertungsverfahren (E. 1 am Ende).
Die analoge Anwendung des Art. 99 Abs. 2 bzw. 9 Abs. 2 VZG auf die Schätzung von Fahrnis rechtfertigt sich nur dort, wo anerkannte Schätzungskriterien bestehen; dies ist bei nicht kotierten Aktien nicht der Fall (E. 2b und c).